Villa Peham in Hinterstoder (Oberösterreich)

Außenaufnahme
Foto: Bundesdenkmalamt

Nach Bekanntwerden der Zerstörung der Villa Peham hat das Bundesdenkmalamt am 23. März 2021 bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einen Antrag auf Wiederherstellung des Gebäudes gestellt (gemäß § 36 Absatz 1, Denkmalschutzgesetz). Dieses Verfahren bei der Bezirkshauptmannschaft ist noch nicht abgeschlossen, eine endgültige Entscheidung somit noch ausständig.

Darüber hinaus brachte das Bundesdenkmalamt eine Strafanzeige (gemäß § 37 Absatz 1, Denkmalschutzgesetz) ein. Das Verfahren wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft Steyr wegen Verjährung eingestellt.