Denkmalverzeichnis
Die Novelle zum Denkmalschutzgesetz (DMSG), die am 1. Jänner 2000 in Kraft getreten ist, brachte grundlegende Änderungen: Seither gilt das DMSG nur mehr für solche Denkmale, die durch Verordnung des Bundesdenkmalamtes oder durch Bescheid unter Denkmalschutz gestellt werden.
Zentrales Motiv für die Neufassung des Gesetzes war ein Gewinn an Rechtssicherheit und Transparenz für Denkmaleigentümer:innen, Behörden und alle am österreichischen Denkmalbestand interessierte Bürger:innen.
Das Bundesdenkmalamt ist gesetzlich verpflichtet, eine Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale (Denkmalliste gemäß § 3 DMSG) zu veröffentlichen. Ebenso werden die Verordnungen gemäß § 2a DMSG über Denkmale im öffentlichen Eigentum publiziert. Ausgewiesen wird auch die Gesamtstatistik der unter Schutz stehen unbeweglichen Denkmale des vergangenen Jahres.