Parkbad Ternitz in Ternitz, Brückengasse 2, 2630 Ternitz (Niederösterreich) (11.11.2025)
Das Ternitzer Parkbad wurde 1956 bis 1960 nach Plänen von Roland Rainer, eingebettet in einer parkartigen Aulandschaft, errichtet. Die Badeanlage umfasste ursprünglich ein rechteckiges Sportbecken, ein Nichtschwimmerbecken, ein Kinderplanschbecken sowie ein separates Sprungbecken mit einem 10 Meter hohen Sprungturm; alle Schwimmbecken waren betoniert. Ein wesentlicher Bestandteil war der eingeschossige Kästchentrakt in Massivbauweise, der zusammen mit dem Eingangstrakt und den Sanitäranlagen das funktionale Rückgrat des Bades bildete. Als charakteristisches Element fungierte ein betonierter Steg, der den Mutter-Kind-Bereich mit der Spielwiese verband.
Rainers architektonische Gestaltung folgte einem klaren, elementaren Prinzip: Sichtbetonflächen in Kombination mit Schwarz-Weiß-Akzenten, die mit farbig gefassten Kästchen kontrastiert wurden. Dieses strenge Farbkonzept verlieh der Anlage eine besondere ästhetische Klarheit.
Bauliche Veränderungen
Bereits in den 1970er Jahren traten bauliche Probleme auf: Der gesamte Sanitärtrakt musste aufgrund von Setzungen abgebrochen und neu errichtet werden. Dabei wurde etwa der eingeschossige Altbestand aufgestockt und mit einer überdachten Terrasse sowie einem Buffet versehen. Im Zuge der Generalsanierung in den 1980er Jahren erfolgten weitere große Veränderungen: Die ursprünglichen Betonbecken wurden mit Ausnahme des Sprungbeckens vollständig durch Nirostabecken ersetzt; ein Erlebnisbecken mit Rutsche, ein Wildwasserkanal und ein Wasserpilz wurden hinzugefügt. Der Eingangsbereich wurde neu gestaltet, wobei hier lediglich in Anlehnung an die ursprüngliche kubische Formensprache Rainers gearbeitet wurde. Seitdem gab es weitere Modernisierungen und Adaptierungen, zuletzt 2018 (Sanierung von WC-Anlagen, Buffet, Solaranlage, Barrierefreiheit).
Heutiger Zustand
Vom ursprünglichen Bestand sind heute nur noch der Kästchentrakt, das Sprungbecken und der Sprungturm in annähernd ursprünglicher Form erhalten. Die Farbgestaltung, die ein zentrales Element in Rainers Konzept darstellte, wurde mehrfach verändert und entspricht in türkisem Farbton nicht mehr dem ursprünglichen Erscheinungsbild. Die prägenden architektonischen Details und die gestalterische Strenge des Bades sind durch die zahlreichen Sanierungen und Umbauten weitgehend verloren gegangen. Die heutigen Anlagen weisen den Charakter eines regionaltypischen und funktionalen, aber laufend adaptierten Freizeitbades auf.
Zur Denkmalqualität
Die maßgeblichen Teile von Rainers Planung sind durch die Eingriffe seit den 1970er Jahren nicht mehr authentisch erfahrbar und dokumentieren daher nur mehr in geringem Maß die ursprünglichen Planungen.
Im Vergleich zu anderen erhaltenen Bauten Roland Rainers, wie etwa das Stadthallenbad in Wien, zeigt sich, dass das Parkbad in seiner heute überlieferten architektonischen Detailgestaltung keine ausreichende Denkmalqualität mehr aufweist.
Zwar sind einzelne Elemente wie der Sprungturm und der Kästchentrakt noch weitgehend erhalten, diese reichen jedoch nicht aus, um das Bad in seiner heutigen Form als repräsentatives Werk Roland Rainers zu bewerten. Die Unterschutzstellungen des Bundesdenkmalamtes erfolgen nach bundesweit einheitlichen Standards. Um ein Objekt unter Denkmalschutz zu stellen, muss dieses entsprechend dem Denkmalschutzgesetz von derart geschichtlicher, künstlerischer und/oder kultureller Bedeutung sein, um ein Maß an Seltenheit und Dokumentationscharakter zu begründen. Diese Bedeutung ist durch ein Amtssachverständigengutachten darzulegen, wobei die Amtssachverständigen im Bundesdenkmalamt unabhängig und weisungsfrei agieren.
Im vorliegenden Fall hat die Überprüfung durch eine Amtssachverständige ergeben, dass dem gegenständlichen Objekt unter Bedachtnahme auf den heutigen Forschungsstand keine ausreichende Bedeutung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes zukommt. Das Bad wurde daher nicht als denkmalwürdig eingestuft.
Das Bundesdenkmalamt hat gerade in den letzten Jahren derartigen Freizeitanlagen bei Unterschutzstellungen und Sanierungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt, wie die Beispiele des Felsenbads in Bad Gastein, des Hallenbads in Neusiedl am See und des Tauchergartens in Steyr zeigen. Nach letztem Informationsstand soll der Sprungturm im Parkbad Ternitz erhalten bleiben, das Bundesdenkmalamt ist daher bereit die Stadtgemeinde Ternitz dabei zu unterstützen.