Archäologie

Das Bundesdenkmalamt erforscht und dokumentiert das archäologische Erbe. Wir beraten Sie mit der Erfahrung und dem Wissen unseres österreichweit agierenden Teams zu Ihrem speziellen archäologischen Anliegen.

Zufallsfunde sind gemäß § 8 Denkmalschutzgesetz unverzüglich dem Bundesdenkmalamt zu melden.

Das Formular, mit dem Sie Ihrer Verpflichtung zur Fundmeldung nachkommen, finden Sie hier.

Sie können für die Erstmeldung von Zufallsfunden auch die über verschiedene App-Stores zugängliche, kostenlose mobile Anwendung IceWatcher verwenden; Informationen dazu finden sie hier.

An dem von Ihnen rechtmäßig gefundenen Gegenstand haben Sie übrigens zur Hälfte Eigentum erworben; die andere Hälfte steht der Person zu, auf deren Grundstück die Fundstelle liegt.

Dazu benötigen Sie eine Bewilligung des Bundesdenkmalamtes, die nur an Personen mit abgeschlossenem einschlägigem Studium erteilt wird.

Das Antragsformular finden Sie hier.

Zusätzlich zum bestehenden Antragsformular in PDF-Form, steht Ihnen ab sofort auch ein Online-Formular zur Verfügung. Alle Unterlagen, die dem Antrag anzuschließen sind, können direkt im Formular hochgeladen werden.

Eine verpflichtende Verwendung des Formulars besteht nicht, es ermöglicht jedoch eine effizientere Bearbeitung Ihres Antrags.

Bitte beachten Sie, dass Sie für den Antrag per Online-Formular eine elektronische Signatur benötigen.

Ihr Antrag wird von der Abteilung für Archäologie bearbeitet. Den:die zuständige:n Gebietsbetreuer:in finden Sie hier.

Wenden Sie sich möglichst frühzeitig an die Sachbearbeiter:innen des Bundesdenkmalamtes im jeweiligen Bundesland: Landeskonservatorat bzw. die Abteilung für Archäologie.

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