Unterschutzstellung

Kriterien - Auswahl - Prüfung - Schutz

Die Unterschutzstellungen des Bundesdenkmalamtes erfolgen nach bundesweit einheitlichen Standards gemäß dem gesetzlichen Auftrag zum Schutz der österreichischen Denkmale. Die gesetzliche Basis dafür bildet das Denkmalschutzgesetz. Unterschutzstellungen erfolgen amtswegig, das heißt die Initiative geht dabei vom Bundesdenkmalamt aus.

Um ein Objekt unter Denkmalschutz zu stellen, muss dieses entsprechend dem Denkmalschutzgesetz von derart geschichtlicher, künstlerischer und/oder kultureller Bedeutung sein, um ein Maß an Seltenheit und Dokumentationscharakter zu begründen. 

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