Fachtagung "Denkmalschutz und Haftung"

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Foto: Bundesdenkmalamt, Foto: Bettina Neubauer-Pregl

Nachlese zur Veranstaltung in der Kartause Mauerbach

In der Kartause Mauerbach wurde intensiv über baurechtliche Vorgaben und Best-Practice-Beispiele erfolgreicher Restaurierprojekte mit zahlreichen Expert:innen diskutiert.

Die Veranstaltung wurde vom Bundesdenkmalamt in Kooperation mit dem Bundesministerium für Justiz organisiert. Dr. Christoph Bazil, Präsident des Bundesdenkmalamtes und Sektionsleiter Dr. Georg Kathrein, Leiter der Zivilrechtssektion im Justizministerium, eröffneten das Fachgespräch.

Normgerechte und historische Stiegen

DI Erich Kern (Architekt:innen- und Zivilingenieur:innenkammer) stellte in seinem Fachbeitrag unter anderem verschiedene Modelle zur Berechnung von Risiken bei der Sanierung von historischen Stiegenaufgängen vor und betonte, dass bei der Schaffung von einschlägigen Schutznormen verstärkt wissenschaftliche Studienergebnisse (zum Beispiel zur Sturzprävention) Berücksichtigung finden sollten. Eine vollständige Risikominimierung sei in der Praxis kaum möglich, so Kern in seinen Ausführungen.

Sanierungen im historischen Bestand

DIin Brigitte Eisl und DI Andreas Stampfer (BIG) erläuterten anhand der vor kurzem abgeschlossenen Generalsanierung der Akademie der bildenden Künste in Wien und der Revitalisierung des historischen Glashauses im Botanischen Garten der Universität Graz welche großen Herausforderungen die Einhaltung der sicherheits- und denkmalrechtlichen Vorgaben für die Eigentümer:innen bedeuten können. Für die erfolgreiche Abwicklung ist eine enge Kooperation sowohl mit dem Bundesdenkmalamt als auch mit den für die Gebäudesicherheit zuständigen Bundes- und Landesbehörden unerlässlich.

Richtlinien und Bauordnungen am Beispiel Niederösterreich

Über die in Niederösterreich geltenden Baunormen und die dadurch gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten für denkmalgeschützte Objekte referierte Dr. Peter Aichinger-Rosenberger (Gebietsbauamt Krems, Landesregierung). Aus der Praxis sei bekannt, dass manche Eigentümer:innen den gesetzlich vorgeschriebenen Instandhaltungspflichten leider nicht immer im erforderlichen Ausmaß nachkommen würden und dass dieses Verhalten immer wieder zu nachweislichen Verlusten in der historischen Bausubstanz in Niederösterreich führe.

Bauwerkehaftung und Denkmalschutz

Univ.-Prof.in Dr.in Monika Hinteregger (Universität Graz) erläuterte in Ihren Ausführungen zu verschiedenen Haftungsszenarien (Amtshaftung, Vertragshaftung, außervertragliche Haftung) die juristischen Folgen für Eigentümer:innen oder Inhaber:innen von denkmalgeschützten Gebäuden. Wichtig sei dabei auch der Hinweis auf die Eigenverantwortung von Besucher:innen, da einschlägige Normen zwar einen gewissen Schutz-Rahmen vorgeben, jedoch keinen vollständigen Schutz vor Schäden und Gefahren für Leib und Leben bieten könnten.

Haftungsängste im Bereich Bauwerkehaftung

Sektionsleiter Dr. Georg Karthrein (Zivilrechtssektion, Bundesministerium für Justiz) präsentierte zum Abschluss der Fachtagung einige Beispiele von straf- und zivilrechtlichen Haftungsfällen in Österreich und betonte, dass die Anzahl der Fälle eher gering sei. So gab es nach einer Umfrage beiden zuständigen Staatsanwaltschaften zwischen den Jahren 2015 und 2020 genau einen strafrechtlichen Haftungsfall. Auch bei den zivilrechtlichen Haftungsfällen sind in den letzten Jahren nur eine handvoll Fälle bekannt geworden.

Hinweis: Die Veranstaltung wurde unter Einhaltung der aktuell gültigen COVID19-Maßnahmenverordnung durchgeführt.