Achenseebahn in Jenbach unter Denkmalschutz

Seit dem Jahr 1889 ist die Achsenseebahn als Zahnradbahn mit kohlebefeuerten Dampflokomotiven zwischen Jenbach und dem Achsensee im Betrieb. Auch wenn die Bewahrung einer bestimmten Betriebsart nicht Gegenstand des Denkmalschutzes ist und die vergangenen 130 Jahre an der Achenseebahn nicht spurlos vorübergegangen sind, wurde im Juni 2020 ein Verfahren über eine Unterschutzstellung eingeleitet. Nach einer differenzierten und detaillierten Prüfung bestätigte sich, dass manche Bereiche nahezu unverändert erhalten sind, während andere Teile tiefgreifende Veränderungen und Erneuerungen erfahren haben.

Das Bundesdenkmalamt stellte daher mit Bescheid vom 21. Dezember 2020 jene Teile der Achsenseebahn unter Schutz, denen nach dem Denkmalschutzgesetz relevante Bedeutung zukommt. Gegen den Bescheid wurde eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht eingebracht, die das Gericht mit Beschluss vom 2. April 2021 zurückwies.