Die Denkmalschutzmedaille 2025
Bis 30. Juni 2025 können Vorschläge zur Verleihung der Denkmalschutzmedaille 2025 eingereicht werden.

Die Denkmalschutzmedaille
Die Denkmalschutzmedaille wird an Menschen, die sich durch ihren persönlichen Einsatz in besonderer Weise rund um Denkmalschutz und Denkmalpflege verdient gemacht haben, verliehen. Dieser Einsatz kann wissenschaftlicher, finanzieller, organisatorischer oder sonstiger Art sein. Die Verleihung erfolgt an einzelne oder in Initiativen und anderen Gruppen zusammengeschlossene Personen. Die Denkmalschutzmedaille wird nach Prüfung und Vorlage einer Auswahl der Projekte durch die Jury verliehen.
Die Vergabe der Denkmalschutzmedaille soll diese Botschaft transportieren, bekannte und weniger bekannte Denkmale aus unterschiedlichen Regionen und die Menschen dahinter vor den Vorhang holen.
Sonderkategorie: DENKMAL bewahren, DIGITAL erfahren
Die Denkmalschutzmedaille in der Sonderkategorie „DENKMAL bewahren, DIGITAL erfahren“ würdigt Projekte, die den Erhalt und die Vermittlung von Denkmalwerten durch innovative digitale Ansätze vorbringen. Wenn bei einem Denkmal Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung umgesetzt wurden, sind diese Maßnahmen im Formular „Vorschlag Österreichische Denkmalschutzmedaille 2025“ im vorgesehenen Feld zu erfassen.
Digitale Technologien eröffnen neue Wege, das kulturelle Erbe zu dokumentieren, zu erforschen, zu restaurieren und zu vermitteln. Dies können beispielsweise folgende sein:
- Dokumentation & Archivierung Mittels 3D-Scans, hochauflösender Fototechniken und digitaler Erfassung entstehen präzise Bestandsaufnahmen von historischen Bauwerken, Kunstwerken und archäologischen Fundstätten. Diese bilden eine verlässliche Grundlage für Forschung und Erhaltung.
- Forschung & Restaurierung Digitale Modelle und Analysewerkzeuge unterstützen Restauratorinnen und Restauratoren bei der Erkennung von Schäden, der Planung von Sanierungsmaßnahmen und der virtuellen Rekonstruktion ursprünglicher Zustände – ein entscheidender Beitrag zur nachhaltigen Erhaltung.
- Vermittlung & Bewusstseinsbildung Virtual Reality, Augmented Reality sowie Online-Archive und virtuelle Museen machen Geschichte greifbar und erlebbar. Sie ermöglichen einen weltweiten Zugang zu unserem kulturellen Erbe – interaktiv, barrierefrei und offen für alle.
Die Jury
Die Jury setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Christoph Bazil (Präsident des Bundesdenkmalamtes und Vorsitzender der Jury)
Martin Böhm (Präsident der Österreichischen Gesellschaft der Denkmalfreunde)
Sabine Haag (Vorsitzende des Denkmalbeirates)
Lilli Hollein (Generaldirektorin und wissenschaftliche Geschäftsführerin MAK)
Elias Molitschnig (Leiter der Abteilung Architektur, Baukultur, Denkmalschutz und UNESCO-Weltkulturerbe, Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport)
Eva Schlegel (Bildende Künstlerin)
Petra Weiss (Fachdirektorin des Bundesdenkmalamtes)
Die beim Bundesdenkmalamt eingerichtete Jury kann Auskunftspersonen beiziehen und Stellungnahmen der fachlich zuständigen Abteilungen und der Landeskonservatorate des Bundesdenkmalamtes einholen.
Wie kann man sich bewerben?
Für die Verleihung der Österreichischen Denkmalschutzmedaille muss man durch eine andere Person vorgeschlagen werden. Die Vorschläge können von jedermann:jederfrau und jeder Einrichtung oder Institution vorgelegt werden, die unter Verwendung des vorgesehenen Formulars einen vollständigen und begründeten Vorschlag erstellen wollen. Außerdem sind alle Abteilungen des Bundesdenkmalamtes eingeladen Vorschläge zu erstellen. Das Bundesdenkmalamt koordiniert alle Vorschläge und legt diese der Jury zur Prüfung vor.
Was sind die Voraussetzungen für einen Vorschlag?
- Die Vorschläge sind mittels ausgefülltem Formular „Vorschlag Österreichische Denkmalschutzmedaille 2025“ einzubringen.
- Der Vorschlag bezieht sich auf Denkmale, die unter Schutz stehen.
- Der Vorschlag bezieht sich auf Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und nachhaltigen Nutzung von Denkmalen, zur Vermittlung von Themen zu Denkmalschutz und Denkmalpflege, zur Bewahrung von geschützte Denkmale umgebenden Kulturlandschaften oder des traditionellen Handwerks.
- Der Einsatz für die Anerkennung bezieht sich auf Maßnahmen zu Restaurierung von Objekten, die Vermittlung von Themen zu Denkmalschutz und Denkmalpflege und auf das Engagement für die Erhaltung und Pflege von Bau- und Bodendenkmalen.
- Die Maßnahmen sind abgeschlossen oder beziehen sich auf einen abgeschlossenen Zeitraum und stehen in Einklang mit den Zielsetzungen des Denkmalschutzgesetzes und den Aufgaben des Bundesdenkmalamtes.
Wie werden die Vorschläge eingereicht?
Alle Informationen zur Einreichung von Vorschlägen für die Verleihung der Österreichischen Denkmalschutzmedaille erhalten Sie auch auf bda.gv.at.
Sie finden dort das Formular „Vorschlag Österreichische Denkmalschutzmedaille 2025“ und das Informationsblatt „Information Österreichische Denkmalschutzmedaille 2025“ zum Download.
Bitte lesen Sie das Informationsblatt „Information Österreichische Denkmalschutzmedaille 2025“ sorgfältig durch und füllen Sie das Formular „Vorschlag Österreichische Denkmalschutzmedaille 2025“ vollständig aus und senden dieses zusammen mit fünf bis zehn aussagekräftigen Fotos an medaille@bda.gv.at.
Die Einreichfrist zur Einbringung der Vorschläge endet am 30. Juni 2025.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte und fristgerecht eingegangene Formulare inklusive mindestens fünf und maximal zehn aussagekräftigen Fotos (unterschiedliche Ansichten des Objekts, Ansichten vor der Restaurierung und nach der Restaurierung, Ansichten zur Vermittlungstätigkeit, …) berücksichtigt werden.
Bitte achten Sie bei Einsendung der Fotos auf folgende Vorgaben:
- Bitte senden Sie uns zu jedem Vorschlag fünf bis zehn digitale Bilddateien im Format JPG oder TIF und in ausreichender Qualität (300dpi, 13x18cm) und kopieren Sie die Bilder nicht in das Formular.
- Bitte beschriften Sie die Bilddateien eindeutig und geben Sie den Namen der Fotografin oder des Fotografen und/ oder der Rechteinhaberin oder des Rechteinhabers an.
Mit der Einreichung der Fotos erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese für die Öffentlichkeits- und Pressearbeit des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, des Bundesdenkmalamtes und auch zur Bewerbung durch Partner:inneninstitutionen verwendet werden dürfen. Liegen die Bildrechte nicht bei Ihnen, bitten wir Sie, das Einverständnis der Fotografin oder des Fotografen und/oder der Rechteinhaberin oder des Rechteinhabers schriftlich einzuholen und uns gemeinsam mit dem Vorschlag zuzusenden.
Wie erfährt man die Entscheidung?
Nach Einreichung der Vorschläge werden diese der Jury zur Prüfung vorgelegt und eine Auswahl getroffen. Den einreichenden Personen der ausgewählten Projekte wird die Entscheidung persönlich mitgeteilt. Es ist deshalb sehr wichtig, dass eine gültige Email-Adresse und/oder Telefonnummer zur Kontaktaufnahme bekanntgegeben wird. Die Entscheidung wird Ende September 2025 bekanntgegeben.
Wie erfolgt die Verleihung?
Die Verleihung der Medaille erfolgt im Rahmen einer Feier voraussichtlich im November 2025 in Wien.
Projektkoordination im Bundesdenkmalamt
Mag.a Christiane Beisl
Präsidium | Projektkoordination
+43 676 883 25 873
+43 1 53415 850 304
medaille@bda.gv.at
Bundesdenkmalamt, Hofburg, Säulenstiege, 1010 Wien
Datenverarbeitung und Datenschutzinformation
Die Hinweise und Informationen zu Datenverarbeitung und Datenschutz finden Sie ausführlich auf dem Formular „Vorschlag Österreichische Denkmalschutzmedaille 2025“.