- Nur eine Liste des fürstlichen Kunstbesitzes?
Ein Vortrag von Elisabeth Reitter über das Nachlassinventar Erzherzog Ferdinands II. von 1596

Kostbares Tafelgerät, ausgefallene Musikinstrumente, goldene Ohrlöffel und silberne Seifenbüchsen, besondere Schwerter und edle Rüstungen – aber auch leere Truhen, unbrauchbare Reisebetten und zerbrochene Messingleuchter.
Die im Inventar beschriebenen Kunst- und Alltagsgegenstände zeichnen ein facettenreiches Bild des Besitzes, aber auch der Lebensweise und Persönlichkeit des Tiroler Landesfürsten Erzherzog Ferdinand. Dieses handschriftlich abgefasste Dokument bietet zudem auch wichtige bauliche Informationen zur Innsbrucker Hofburg, Schloss Ambras, verschiedenen Jagdansitzen und Schloss Ruhelust.
Das Inventar – so viel kann schon vorneweg verraten werden – stellt damit weit mehr als eine bloße Liste des fürstlichen Kunstbesitzes dar.
Das Bundesdenkmalamt lädt zum Vortrag von Elisabeth Reitter
Nur eine Liste des fürstlichen Kunstbesitzes?
Das Nachlassinventar Erzherzog Ferdinands II. von 1596
am 20. Februar 2025 um 18 Uhr, in das Bundesdenkmalamt,
Landeskonservatorat für Tirol, Burggraben 31, 6020 Innsbruck ein.
Nach der Begrüßung durch den Präsidenten des Bundesdenkmalamtes, Christoph Bazil, gibt Elisabeth Reitter Einblick in dieses inzwischen abgeschlossene Forschungsprojekt des Kunsthistorischen Museums. Das Projekt ermöglichte die kunst- und kulturhistorisch wichtige Aufarbeitung dieses Inventars – von der Transkription des originalen Textes, der Identifizierung der Objekte bis zur Erstellung der digitalen Edition.
Im Anschluss bittet der Präsident des Bundesdenkmalamtes zu einem Imbiss.
Weitere Informationen
Informationen
- Datum:
- -
- Anmeldeschluss:
- 16. Februar 2025
- Ort:
- 6020 Innsbruck, Burggraben 31 Bundesdenkmalamt, Landeskonservatorat für Tirol
- Art:
- Vortrag
- Veranstalter:
- Bundesdenkmalamt
- Anmeldeinformationen:
Wir bitten Sie um Ihre Anmeldung unter folgendem Link bis 16. Februar 2025: Anmeldung (Termino)
Mit der Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung angefertigte Foto-, Ton-und Videoaufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesdenkmalamtes verwendet werden.
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Zuletzt aktualisiert: 30. Jänner 2025