Sanierungsbonus
(ehemaliger Sanierungsscheck)
            
          
           
Für einen Antrag im Rahmen der "Sanierungsoffensive" oder der „Gebäudesanierung für Betriebe“ benötigen Denkmaleigentümer:innen eine Bestätigung des Bundesdenkmalamtes (Formular „Denkmalschutz“).
Bitte beachten Sie Folgendes:
Veränderungen am Baudenkmal durch thermische Optimierungen sind vom Bundesdenkmalamt zu bewilligen. Vor einer Planung sind die Möglichkeiten für thermische Maßnahmen mit dem für Ihr Objekt zuständigen Landeskonservatorat abzuklären.
Die geplanten Veränderungen werden mit einem Bewilligungsbescheid des Bundesdenkmalamtes genehmigt. Sie erhalten dann das Formular „Denkmalschutz“.
Hinweis
Förderungen der Sanierungsoffensive bzw. Gebäudesanierung für Betriebe und Subventionen durch das Bundesdenkmalamt dürfen NICHT die gleichen Maßnahmen betreffen.
Für Anträge und Fragen wenden Sie sich bitte an das Serviceteam der Förderstelle
Anträge: www.sanierungsoffensive.gv.at
E-Mail: sanierung@publicconsulting.at
Tel.: +43 1 31631 DW 264
Formular "Denkmalschutz" auszustellen durch das Bundesdenkmalamt
Kontakt
DIin Hanna Antje Liebich
antje.liebich@bda.gv.at
+43 1 53415 850290
+43 676 88325 290