Sanierungsscheck

Für einen Antrag im Rahmen der "Sanierungsoffensive 2023/2024" benötigen DenkmaleigentümerInnen eine Bestätigung des Bundesdenkmalamtes (Formblatt „Denkmalschutz Sanierungsscheck 2023/24“).

Bitte beachten Sie Folgendes:

Thermische Optimierungen sind vom Bundesdenkmalamt zu bewilligen. Vor einer Planung sind die Möglichkeiten für thermische Maßnahmen mit dem für Ihr Objekt zuständigen Landeskonservatorat abzuklären.

Die geplanten Veränderungen werden mit einem Bewilligungsbescheid des Bundesdenkmalamtes genehmigt.

Sie erhalten dann das Formblatt „Denkmalschutz Sanierungsscheck 2023/24“.

Anträge unter https://www.umweltfoerderung.at

Hinweis

Förderungen des Sanierungsschecks und Subventionen durch das Bundesdenkmalamt dürfen NICHT die gleichen Maßnahmen betreffen.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Serviceteam der Förderstelle

Telefon: +43 1 31631 DW 264
E-Mail: sanierung@kommunalkredit.at

Formblatt „Denkmalschutz Sanierungsscheck 2023/24“ auszustellen durch das Bundesdenkmalamt