Veränderung an Denkmalen / Instandsetzungsverfahren

Die Zerstörung sowie jede Veränderung eines Objektes, die den Bestand, die überlieferte, das heißt gewachsene Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen könnte, muss mit dem Bundesdenkmalamt abgestimmt werden.

Das Bundesdenkmalamt entscheidet über meinen Veränderungsantrag und prüft, ob die geplanten Maßnahmen denkmalverträglich sein. Um Verzögerungen und unnötige Kosten für Planungen zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Bundesdenkmalamt in Verbindung zu setzen. Die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter besprechen und erörtern mit den Antragstellenden Möglichkeiten und Lösungen für eine denkmalverträgliche Umsetzung des Vorhabens gemäß den Standards der Denkmalpflege.

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Landeskonservatorat oder die Fachabteilung

  • Kann eine Bewilligung, die noch nicht konsumiert wurde, verlängert werden, und wenn ja, was muss ich tun, um eine Verlängerung zu erhalten?
  • Warum muss ich eine Begründung für das Ansuchen um Veränderung angeben? Es ist ja mein Haus und ich möchte es einfach umbauen.

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Landeskonservatorat oder die Fachabteilung

Weiterführende Informationen

Fast jedes Denkmal ist im Lauf seiner Geschichte mehrfach verändert worden. Manchmal haben diese Veränderungen die Bedeutung des Baues noch gesteigert, meist handelt es sich um ganz normale Anpassungen an veränderte Lebens-, Wohn- oder Arbeitsbedingungen. Denkmalschutz bedeutet keine Umwandlung des Objekts in ein Museum. Adaptierungen sind auch nach einer Unterschutzstellung unter größtmöglicher Schonung der wertvollen Bausubstanz möglich.

Um Kosten für Planungen zu vermeiden, die mit dem Denkmalschutz nicht in Einklang zu bringen sind, ist es am besten, sich frühzeitig mit dem Bundesdenkmalamt in Verbindung zu setzen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Bitte wenden Sie sich an das zuständige Landeskonservatorat oder die Fachabteilung. Der/die zuständige Sachbearbeiter:in besprechen mit Ihnen Ihre Wünsche und erörtern Möglichkeiten und Lösungen, die den Richtlinien der Denkmalpflege entsprechen.

Die Planung für einen Umbau muss bei der zuständigen Bundesland-Abteilung eingebracht werden. Nach Vorliegen einer Planung, die im Einklang mit dem Denkmalschutz ist, wird ein Ansuchen für die Bewilligung der Arbeiten beim zuständigen Landeskonservatorat eingebracht. Zusammen mit dem Ansuchen müssen bewilligungsfähige Einreichpläne in dreifacher Ausführung, gefärbelt und unterschrieben (vergleichbar zur Einreichung bei der Baubehörde) sowie eine Baubeschreibung eingereicht werden.

Kein Haus ist ganz gleich wie das andere. Unterschiedliche Entstehungszeiten, unterschiedliche Stile, unterschiedliche Bautechniken und Baumaterialien bewirken auch unterschiedliche Bewertungen, so dass jedes Objekt ganz für sich betrachtet werden muss.

Holzfenster stehen mit dem Charakter und Typus eines historisch wertvollen Gebäudes im Einklang. Es ist nicht möglich mit Kunststofffenstern eine Fensterkonstruktion auszuführen, die historischen Gebäuden entspricht.

Umweltschutz ist auch ein Anliegen des Bundesdenkmalamt. Beide Interessen – Umweltschutz und Denkmalschutz – sollen miteinander in Einklang gebracht werden. Das Bundesdenkmalamt ist immer bemüht, Kompromisslösungen zu suchen, durch die das Denkmal in seiner Erscheinung nicht beeinträchtigt wird, wie zum Beispiel von Solaranlagen an Positionen, die von öffentlichen Standorten aus nicht einsehbar sind.