Amtssignatur

Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken im Bundesdenkmalamt

Das Bundesdenkmalamt bietet den Empfängerinnen und Empfängern von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken des Bundesdenkmalamtes folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung: Postalische Zusendung an die Einlaufstelle des Bundesdenkmalamtes oder persönliche Abgabe des Schreibens in der Einlaufstelle.

Die Adresse der Einlaufstelle des Bundesdenkmalamtes lautet:
Bundesdenkmalamt
Hofburg, Säulenstiege
1010 Wien

Zusendung mittels Fax an die Einlaufstelle des Bundesdenkmalamtes:
+43 1 53 415 850252

Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an die Mailadresse der Einlaufstelle:
service@bda.gv.at

Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter prüft, ob es sich bei dem Dokument um die richtige Erledigung handelt, und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung.

Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."

Hinweis: Ein Ansuchen um Verifizierung hemmt nicht den Fristenlauf!

grafische Darstellung der Amtssignatur des Bundesdenkmalamtes

Amtssignatur Bundesdenkmalamt - Bildmarke

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG.

Das Bundesdenkmalamt verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die Bildmarke links.