Kundmachungen

Festlegung von technischen Möglichkeiten, Adressen, Amtsstunden und Parteienverkehr.

Verordnung über den pauschalierten Kostenersatz für die dauernde Verwahrung von Funden (Tarifverordnung), vom 28.8.2024, kundgemacht am 31.8.2024, in Kraft mit 1.9.2024.