Kulturgüterschutzliste

Die Kulturgüterschutzliste bezieht sich auf die Haager Konvention von 1954. Diese internationale Vereinbarung, die Österreich 1964 ratifiziert hat, regelt den internationalen Schutz von Kulturgütern im Fall zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikte.

In Österreich ist das Bundesdenkmalamt mit der Auswahl dieser Objekte beauftragt (§13 DMSG) und führt (gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur vom 23.2.2009) eine Kulturgüterschutzliste, die derzeit insgesamt 135 Objekte (Einzelobjekte, Denkmalanlagen, Ensembles) umfasst.