Donaubrücke Stein-Mautern: 3500 Stein, 3512 Mautern (Niederösterreich)
Die Donaubrücke Stein–Mautern zählt zu den bedeutendsten technischen Denkmalen Niederösterreichs. Sie steht unter Denkmalschutz und liegt in der UNESCO-Welterbestätte Kulturlandschaft Wachau. Die 1895 errichtete Stahlkonstruktion dokumentiert bis heute eindrucksvoll die Ingenieurskunst ihrer Zeit. Nach der teilweisen Zerstörung im Jahr 1945 wurden zwei schwer beschädigte Brückenfelder unter Verwendung des Systems Roth-Waagner in kurzer Zeit wiederhergestellt, womit die Brücke ihre heutige charakteristische Erscheinung erhielt.
Aufgrund ihres Alters und der intensiven Nutzung sind technische Instandsetzungen an der Brücke unumgänglich. Bereits 2022 bewilligte das Bundesdenkmalamt eine umfassende Sanierung der Donaubrücke. Diese umfasste unter anderem die Erneuerung geschädigter Bauteile, die Modernisierung der Fahrbahn, die Verbreiterung der Geh- und Radwege unter Erhalt der historischen Geländer sowie Maßnahmen an den Brückenpfeilern zur Verbesserung der Sicherheit im Schifffahrtsverkehr.
Ergänzend dazu beantragte das Land Niederösterreich im August 2025 eine geringfügige Fahrbahnverbreiterung um 64,4 Zentimeter. Ziel dieser Maßnahme ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die Anpassung an aktuelle Richtlinien für Straßenverkehrsanlagen. Die geplante Verbreiterung orientiert sich exakt an den historischen Konstruktionsmaßen der ursprünglichen Brücke aus dem 19. Jahrhundert und wird behutsam in die bestehende Tragwerksstruktur integriert.
Die baulichen Eingriffe betreffen vor allem statisch notwendige Anpassungen einzelner Tragwerkselemente. Die gutachterliche Stellungnahme von Architekt em. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Manfred Wehdorn fasst die Ergebnisse der bereits 2023 erstellten Welterbe-Verträglichkeitsprüfung (Heritage Impact Assessment) zum bewilligten Sanierungsprojekt 2022 sowie die beantragte Fahrbahnverbreiterung zusammen und stellt die Auswirkungen der projektierten Veränderungen den Forderungen des Denkmalschutzes gegenüber: „Die Eingriffe sind maßvoll und kaum wahrnehmbar; Erscheinungsbild und Proportionen der Brücke bleiben weitgehend unverändert. Die geplanten Veränderungen sind auch mit dem Welterbestatus der Wachau kompatibel und haben keine wesentlichen Auswirkungen auf das historische Gesamtbild.“
Dem Antrag auf Bewilligung der Verbreiterung der Fahrbahn war daher unter Abwägung der vorgebrachten Antragsgründe vom Bundesdenkmalamt im Mai 2026 stattzugeben. Mit der Sanierung und den ergänzenden Adaptierungen soll die Donaubrücke Stein–Mautern langfristig technisch gesichert und gleichzeitig als bedeutendes Kulturdenkmal für kommende Generationen erhalten bleiben.