Förderabrechnung

Sie haben eine Förderung erhalten und möchten diese mit dem Bundesdenkmalamt abrechnen?

Welche Nachweise sind zu erbringen?

Über die Verwendung der Förderungsmittel ist ein Finanznachweis (zahlenmäßiger Nachweis) vorzulegen. Der zahlenmäßige Nachweis muss eine durch Belege nachweisbare Aufgliederung aller mit der geförderten Leistung zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben umfassen.

Der Förderabrechnung ist grundsätzlich auch ein Tätigkeitsnachweis (Sachbericht, Projektbericht, Restaurierbericht etc.) beizulegen.

Rechtliche Grundlage: Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln und Sonderrichtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Denkmalschutzgesetz.

Wie kann die Förderabrechnung eingereicht werden?

Für die Einreichung der Unterlagen zur Abrechnung Ihrer Förderung steht das elektronische Formular zur Förderabrechnung zur Verfügung.

Bitte halten Sie folgende Daten und Unterlagen zur Förderabrechnung bereit:

  • AFS-Nummer Ihres Förderansuchens
  • Höhe der gewährten Förderung
  • Rechnungen und Zahlungsbestätigungen (elektronisch)

Nach Eingabe der AFS-Nummer im Abrechnungsformular, erhalten Sie eine Transaktionsnummer (TAN). Die TAN ist ein Einmalkennwort und wird an Ihre E-Mail-Adresse versendet.

Hinweis: Für Ansuchen die vor dem 1. Juni 2021 gestellt wurden, ist das PDF-Formular Zahlenmäßiger Nachweis zur Förderabrechnung zu verwenden.

Kontakt

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu den Förderungen. Kontaktieren Sie uns unter foerderung@bda.gv.at.

Referat Förderungsmanagement (Vergabe / Abrechnung)