Förderansuchen

Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten für eine Förderung Ihres Denkmals.

Was wird gefördert?

Das Bundesdenkmalamt kann Förderungen für Restaurierungsarbeiten, denkmalspezifische Maßnahmen, Voruntersuchungen sowie für Arbeiten und Maßnahmen im Sinne der Denkmalpflege gewähren. Denkmaleigentümer:innen werden von unseren Fachleuten  jederzeit kostenlos und unabhängig beraten, was bei Sanierungen zusätzlich Kosten sparen kann.

Rechtliche Grundlage: Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln und die Sonderrichtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Denkmalschutzgesetz.

Wer wird gefördert?

Als Förderungswerber:innen kommen natürliche oder juristische Personen in Frage, die die förderungswürdige Leistung wirtschaftlich tragen. Das sind insbesondere:

  • Eigentümer:innen von Denkmalen;
  • rechtlich übergeordnete Einrichtungen der Eigentümer:innen;
  • Personen, die die Leistung rechtmäßig durchführen lassen;
  • Personen, die sonstige Leistungen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes erbringen.

Rechtliche Grundlage: Sonderrichtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Denkmalschutzgesetz.

Wie wird um Förderung angesucht?

Sie können Ihr Föderansuchen einfach und direkt mit dem elektronischen Förderformular an das Bundesdenkmalamt übermitteln, dazu ist kein Ausdruck und auch keine händische Unterschrift notwendig.

Beachten Sie die Möglichkeit des Zwischenspeicherns.

Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben und das Formular abgesandt haben, wird die Fördermöglichkeit durch das Bundesdenkmalamt geprüft.

Nach erfolgter, positiver Prüfung sendet Ihnen das Bundesdenkmalamt einen konkreten Fördervertrag zu.

Kontakt

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu den Förderungen. Kontaktieren Sie uns unter foerderung@bda.gv.at.

Referat Förderungsmanagement (Vergabe / Abrechnung)